Bergführer-Tagessatz

 

Der unverbindlich empfohlene Tagessatz wird in der Generalversammlung einheitlich für ganz Österreich vorgeschlagen und  beschlossen. Dieser soll sowohl für die Bergführer als auch für die Gäste als Richtwert dienen. In dieser unverbindlichen Preisempfehlung exkludiert sind jegliche Spesen wie Fahrtkosten, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, etc.

 

In der Generalversammlung 2023 wurde die unverbindliche Preisempfehlung für Berg- und Skiführer auf einen Tagessatz von € 540.- brutto (inklusive allfälliger Steuern) für das Jahr 2024 festgelegt. Für Gruppen wird der Tagessatz, je nach Größe gestaffelt, erhöht. Bei schwierigeren Touren wie Klettertouren über dem dritten Schwierigkeitsgrad wird der Tagessatz gesondert vereinbart.

 

Bergführer sind gesetzlich verpflichtet, die Teilnehmerzahl den Schwierigkeiten der Tour und dem Können der Teilnehmer anzupassen. Der Einsatz weiterer Bergführer kann aus Sicherheitsgründen erforderlich sein, dieser erhalten die gleiche Entlohnung.

 

Die Übernachtungsgebühren und die Verpflegung des Bergführers werden von den Teilnehmern getragen. Reisekosten (Bahn, Auto, Seilbahnen u. ä.) werden ebenfalls vom Gast getragen. Die Entlohnung für An- und Abreisetage wird vom Bergführer  – je nach Aufwand – individuell festgelegt.

 

Wird eine Tour wegen Schlechtwetter oder aus anderen Gründen abgebrochen oder abgeändert, so hat der Bergführer das Recht, die Stornogebühren anhand seiner AGBs (bitte ggf. vorher anfordern) zu verrechnen.

 

Es gelten die AGB des Bergführers.

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